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Beginn der Bildung von Brandschutzgruppen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund eines allgemeinen Befehls zur Aufstellung von Katastrophenzügen.
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Einführung des Studiengangs zum Ingenieur für Brandschutz sowie Beginn der Bildung von Ausbildungskommandos innerhalb der Feuerwehr.
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Erstmalige Vertretung der DDR beim Weltfeuerwehrverband CTIF (Comité Technique International de prévention et d'extinction du Feu) und Erlass des Brandschutzgesetzes der DDR.
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Einführung von Sprechfunkgeräten. Dieser Meilenstein beschleunigte die Kommunikation und vereinfachte die operative Arbeit der Feuerwehr erheblich.
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Einführung neuer Organisationsformen, durch die die Kategorie der passiven Mitgliedschaft in der Feuerwehr abgeschafft wurde.
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Staatliche Anerkennung des Abschlusses als Ingenieur für Brandschutz.
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Einführung eines organisierten Selbststudiums für Offiziere und Unterführer zur fachlichen Weiterbildung.
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Inkrafttreten einer neuen Direktive zur Organisation und Struktur der Betriebsfeuerwehren.
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Gründung des Instituts der Feuerwehr und Einführung von Leistungsparametern in den Stufen 1 bis 3.
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Bildung zahlreicher Gemeindeverbände zur besseren Koordination des Brandschutzes auf lokaler Ebene.
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Umfassende Überarbeitung und Neufassung des Brandschutzgesetzes.
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Strukturelle Neuausrichtung: Aufgaben und Organisation der Freiwilligen Feuerwehren werden grundlegend überarbeitet.
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Inkrafttreten der Direktiven 33/77 und 9/77 zur Regelung der Dienstdurchführung sowie der finanziellen Absicherung der Feuerwehren.
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Einführung einer neuen Grundübung für die Standard-Einsatzfahrzeuge Löschfahrzeug 16 (LF 16) und Tanklöschfahrzeug 16 (TLF 16).
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Inkrafttreten einer neuen Verordnung zum Katastrophenschutz.
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Erweiterung der Dienstgradstruktur durch die Einführung der Dienstgrade Oberbrandinspektor und Hauptbrandinspektor.
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Besuch einer Delegation des Deutschen Feuerwehrverbandes (BRD) in der DDR zur Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.